(c) Pester Lloyd / 39 - 2011
NACHRICHTEN 01.10.2011
Erstes Urteil wegen Polizeigewalt in Ungarn 2006
Das Budapester Berufungsgericht verurteilte einen ehemaligen Polizisten zu 20 Monaten
Haft auf Bewährung und schuf damit das erste rechtskräftige Urteil in dem Komplex der "Staatlichen Polizeigewalt 2006", der sowohl bei Fidesz als auch bei Jobbik zu einem
politischen Steckenpferd geworden ist, um die Vorgängerregierungen der Missachtung der Menschenrechte zu zeihen.
Demonstranten setzen ihr Demonstrationsrecht durch. Hier 2006 bei der Erstürmung der
Fernsehzentrale in Budapest. Tage schlug die Polizei zurück und traf auch die Falschen.
2006, nach der "Lügenrede" von Ex-Premier Gyurcsány, kam es zu langanhaltenden
Demonstrationen, im Oktober kulminierten diese, immer mehr von Rowdies und Rechtsextremen beherrschten Aufmärsche, in der Erstürmung und Brandstiftung der
TV-Zentrale in Budapest, mit etlichen Verletzten, Demonstranten und Polizisten. Letztere waren schlecht geführt, ausgerüstet und völlig überfordert, was in der Folge zu Ausrastern
und gewalttätigen Übergriffen bis hin zu gezielten Prügelorgien und Körperverletzungen auch an friedlichen Demonstranten führte. Die Fidesz-Anhänger sattelten auf die Proteste
auf und etliche wurden dann tatsächlich auch Opfer von polizeilichen Übergriffen.
Während die damalige Regierung von polizeitaktischen und menschlichen Fehlern sprach,
sahen Fidesz/Jobbik darin stets ein Zeichen politisch angeordenter Unterdrückung, auch Ex-Premier Gyurcsány sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Prügelattacken selbst
angeordnet zu haben. Das jetzige Urteil gegen den ehemaligen Polizeioffizier, der einem Demonstranten absichtlich den Finger gebrochen haben soll, ist letztinstanzlich. Es
reduziert die vorher ausgepsrochene Strafe von 3 Jahren Haft und Degradierung. Der Polizist war nach den Ereignissen zunächst noch befördert worden, schied dann aber selbst
aus dem Dienst aus und arbeitete bei einem Sicherheitsdienst.
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