(c) Pester Lloyd / 45 - 2011
POLITIK 15.11.2011
Protestmarsch gegen Obdachlosengesetz (Update)
Aus Protest gegen das gerade im Parlament
verabschiedete "Antiobdachlosengesetz" hat eine Gruppe von Bürgerrechtlern für Freitag, 18. November, zu einem Schweigemarsch aufgerufen. Damit will man sich gegen die pauschale
Kriminalisierung von Armut, wie sie das Gesetz impliziert sowie die praktische Verfolgung von Obdachlosen mit der Androhung von Gefängnis wenden. 20 Uhr will man sich auf dem Kossuth Platz
vor dem Parlament treffen, nach einigen Minuten des Schweigens ist ein kerzenbeleuchteter Marsch zum Denkmal des "Dichters der Armen" Attila József geplant.
Bei einer Aktion am Freitag wurden 28 Aktivisten von der Polizei verhaftet.
Knast für Obdachlose - Zwangsarbeit für Häftlinge in Ungarn
Am Montag ging das umstrittene "Antiobdachlosengesetz" durchs ungarische Parlament
und wird damit, wie geplant, ab 1. Dezember in Kraft treten. "Wiederholtes" herumlungern und verweigern von "Hilfe" binnen sechs Monaten wird mit 150.000 Forint
(470.- EUR) oder Ersatzhaft geahndet. Dazu wurde der Straftatbestand der "irregulären Nutzen öffentlichen Geländes" geschaffen bzw. ausgedehnt. Die Fidesz-Abgeordneten, die
den Entwurf einbrachten (den wir hier schon vor einem Monat genauer erläuterten, während das internationale Echo erst heute einsetzt, wie stets, zu spät), begründeten die
Einführung der Inhaftierung damit, dass Geldstrafen von Obdachlosen ohnehin kaum einbringbar sind, damit der strafende Charakter aufgehoben würde. Es fiel das Wort von
"kein effektives Werkzeug der Vorbeugung".
Sanktionen werde man aber nur verhängen, wenn nachweislich ein Platz in einer
Obdachlosenunterkunft vorhanden ist. (Ausnüchterungszellen der Polizei sind hier bereits als "adäquate Ersatzquartiere" im Gespräch). Zivilgruppen kündigten Klagen wegen
Verstoßes gegen die Menschenwürde an und kritisierten das Gesetz als law-and-order-Schaustück für die rechte Wählerschaft. Die Aufkündigung der Verträge mit
Hilfsorganisationen durch die Budapester Stadtverwaltung hätte die prekäre Situation überhaupt erst geschaffen, statt über Strafen, sollte das Parlament über Hilfen beraten.
Gleichzeitig wurde ein Gesetz verabschiedet, das Gefängnisinsassen ab sofort zur Arbeit
verpflichtet, begründet mit der budgetären Belastung durch Häftlinge. Ausgenommen von der Arbeitspflicht werden nur "Schüler, Rentner, Schwangere und jene, die körperlich oder
mental nicht in der Lage sind zu arbeiten." Zwangsarbeit ist in Europa verboten.
Häftlingen und auch rechtskräftig verurteilten Straftätern, die ihre Strafen abgesessen
haben, wird es in Zukunft außerdem verboten sein, Interviews für Geld zu geben oder ihre Taten sonst irgendwie zu vermarkten.
red.
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