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(c) Pester Lloyd / 47 - 2011  NACHRICHTEN 25.11.2011

 

Mehrwertsteuerrückzahlung wird für Ungarn noch teurer

Die durch den Europäischen Gerichtshof erzwungene Rückerstattung von einbehaltener Mehrwertsteuer an Unternehmen und andere Steuerpflichtige, wird die Staatskasse teurer zu stehen kommen als zunächst berechnet. Die Regierung hat für diesen Posten 250 Milliarden Forint (808 Mio. EUR) veranschlagt, nach neuen Berechnungen könnte die Summe jedoch auf 272 Milliarden Forint (874 Mio. EUR) steigen. Fast 16.000 betroffene Steuerpflichtige meldeten ihre Ansprüche an, in den ersten Dezemberwochen sollen die meisten Auszahlungen vorgenommen werden.

Gedeckt wird diese, zuvor nicht im Haushalt 2011 eingeplante Summe, zum Teil durch die Erhöhung der Steuerbasis für alle Einkommen über 202.000 Forint, die durch die Beibehaltung des sog. Superbrutto mit 127% veranschlagt wird. Einkommen darunter würden bei dieser Berechnung weniger Netto erbringen als unter dem alten Steuersystem, wesewegen man die Grenze an diesem "break even"-Wert gezogen hat. Dass damit - und auch mit anderen Maßnahmen - die Flat tax, längst ihren "flat"-Charakter verloren hat, da es sich de facto wieder um ein mehrstufiges Steuersystem handelt und auch der Steuersatz von 16% nicht mehr durchgängig angewendet wird, mag die Regierung nicht eingestehen und spricht von Übergangslösungen. Rund 180 Mrd. Forint will man mit diesen erlösen, der Rest der benötigten Summe soll aus den eingezogenen Beiträgen zur privaten Rentenversicherung erbracht werden, was den Spielraum der Regierung zur weiteren Schuldentilgung verringert, wofür dieses Geld ja eigentlich gedacht war.

Für die Zukunft wird sich die ungarische Regierung gegen nicht genehme Rechtssprechung aus Europa jedenfalls wappnen, ein kürzlich eingebrachter Zusatz zur neuen Verfassung legt fest, dass der Staat das Recht erhält, Zahlungen aufgrund von Urteilen von EU-Gerichten durch die Erhebung neuer oder die Ausweitung bestehender Steuern gegen zu finanzieren, was nichts weniger heißt, als dass sich die Unternehmen - sollte der Staat einmal wieder unrechtmäßig handeln - ihre zurückgehaltenen Steuern selbst zurückzahlen müssten. Hier mehr dazu.

 

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