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(c) Pester Lloyd / 51 - 2011  WIRTSCHAFT 21.12.2011

 

Labyrinth Steuerrecht

Steuerliche und weitere gesetzliche Änderungen in Ungarn 2012

Zusätzlich zum Steuerberater, brauchen Unternehmen in Ungarn zukünftig noch gut ausgebildete Dschungelführer, am besten ein ganzes Team von Experten. Denn statt des angekündigten "vereinfachten" Steuerrechtes regiert das reine Chaos. Zukünftig können ad-hoc-Änderungen sogar noch schneller in Kraft treten. Einige steuerliche Änderungen für 2012 listen wir hier auf, für alles weitere fragen Sie besser Ihren Arzt oder Apotheker.

Wieder einmal in letzter Minute wurde ein weiteres Bonbon in das "Finanzstabilitätsgesetz" aufgenommen, das es ermöglicht, Änderungen an Steuersätzen und -gesetzen nunmehr schon binnen 30 Tagen in Kraft zu setzen, statt bisher binnen 60 Tagen. Die Krux: durch die Masse von Last-Minute-Änderungen, wissen selbst die Behörden machmal nicht mehr, bis oder ab wann alte und neue Regelungen gelten. Außerdem können Änderungen an Steuersätzen ab sofort nicht mehr nur zu Jahrsbeginn greifen, sondern auch schon mitten im Fiskaljahr, was die Buchhaltungsmitarbeiter in ungarischen Unternehmen noch mehr zu einer suizidgefährderten Gruppe macht. Hintergrund für diese Maßnahme dürfte sein, dass die Regierung Vorsorge trifft, sehr wahrscheinlich aufreißende Budgetlöcher 2012 ebenso schnell wie umstandslos durch neue und/oder höhere Steuern zu stopfen.

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Einige Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht ab 2012 sowie Hinweise auf weitere wichtige gesetzliche Änderungen, ohne Gewähr und Vollständigkeit:

- die Mehrwertsteuer (Regelsatz) wird von 25 % auf 27 % erhöht

- Kosten für die betriebliche Repräsentation werden voll steuerpflichtig, zum Satz von 51%

- alle Fahrzeughalter müssen eine neue "Unfallsteuer" abführen, diese wird 30% der KfZ-Steuer betragen und vom Autoversicherer eingehoben (außer bei Firmenwagen, da macht das die Firma selbst)

- bei der Neugründung von Unternehmen, ist die Überprüfung von Altschulden, u.a. beim Finanzamt verpflichtend

- von Unternehmen ausgegebene Essensbons werden statt mit 18.000 HUF nur noch bis 5.000 HUF pro Person/  Monat steuerlich begünstigt

- den abgegrenzten Verlust vom Vorjahr darf man nur noch zu 50 % dem Ergebnis vor Steuern des laufenden Jahres entgegensetzen

- die Geldbußen für Zahlungsverzug gegenüber dem Finanzamt werden zum Teil mehr als verdoppelt, illegale Beschäftigung bzw. Falschdeklaration von Mitarbeitern (Mindestlohn) wird zur Straftat

- der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung für seine Lohnempfänger steigt um 1 Prozentpunkt, die Untergrenze der Berechnungsgrundlage wird auf 150% des gesetzlichen Mindestlohnes angehoben

- der Mindestlohn sowohl für ungelernte wie für gelernte Tätigkeit wird angehoben (um ca. 18%) Hier mehr dazu.

- die Abgaben in die einzelnen Sozialversicherungen für den Arbeitnehmer (Arbeitslosigkeit, Kranken- und Rentenversicherung) entfallen, dafür wird eine Pauschalabgabe von 27% auf den Bruttolohn erhoben (+1)

- die Einkommenssteuer, nominal 16% Flat tax, umfasst eine Reihe von Übergangsregelungen hinsichtlich der Berechnungsgrundlage (Superbrutto) und der Lohnausgleichszahlungen für untere Einkommensgruppen sowie eine Sonderabgabe für höhere Gehaltsgruppen

- die Pauschalbesteuerung für kleine Unternehmen (EVA), wird von 30% auf 37% angehoben. Hier mehr dazu.

- zahlreiche weitere Änderungen zu Urlaubs-, Überstundenregelungen, Kündigungsschutz, Mutterschaftsurlaub  und der Gestaltung von Arbeitsverträgen ergeben sich aus dem neuen, umfassenden Arbeitsrecht. Die meisten Bestimmungen davon treten jedoch erst zur Jahresmitte 2012 in Kraft

- umfassende Neuregelungen gibt es beim Thema Früh- und Invalidenrente. Hierzu mehr in diesem Beitrag.

 

- die Antragsfrist für die Ablöse von Forex-Krediten zum bevorzugten Wechselkurs endet zum Jahresende, bis 30. Januar muss dann zudem der Forex-Kredit auf einen Schlag abgezahlt oder durch einen Forintkredit ausgelöst werden, das "Hilfspaket" beinhaltet weiterhin die Möglichkeit der Konvertierung nicht ablösefähiger Forex-Kredite in Forintkredite zu einem Schuldabschlag von 25%. Mehr zu dem Thema in diesem Beitrag.

Mehr zum Thema:

Aufschwung totreformiert - 14. Dezember 2011
Verschlimmbesserungen für Unternehmen in Ungarn

red.
 

 

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