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(c) Pester Lloyd / 12 - 2012     NACHRICHTEN   23.03.2012

 

Ungarn beruft sich bei "Justizreform" auf Gewohnheitsrecht

Am Dienstag veröffentlichte die Venedig–Kommission eine umfassende Stellungnahme, in der sie abschließend feststellte, dass die Justizreform die Unabhängigkeit der Judikative in Ungarn erheblich bedrohe. Ferner stand unter anderem die Machtfülle, die die jeweiligen Präsidenten der neu geschaffenen Landesrichterkammer und der Kurie auf sich vereinigen können, im Zentrum der Kritik. Diese sei im europäischen Vergleich einmalig.

Oberste Richter suchen ihre Unabhängigkeit. Hier das Verfassungsericht, das bereits eine gründliche Kastration hinter sich hat, was die weiten Roben erklärt.

Péter Darak, Vorsitzender der „Kurie“, ein durch die Justizreform neu geschaffener „Wächterrat“ in Andenken an die Horthy-Ära und mit weitgehenden Weisungsvollmachten, unterstellte daraufhin der Venedig-Kommission, dass diese nicht alle Aspekte der Reform geprüft habe, als sie den Bereich verfasste. „Die Kommission war nicht in der Lage zu erkennen, dass die streitigen Punkte, bereits seit mehr als einem Jahrhundert Teil der Justizpraxis sind, aber noch nie beanstandet wurden.“ Nun gab es vor mehr als einem Jahrhundert auch noch kein Frauenwahlrecht, keine EU, keine Grundrechtecharta... Dennoch hat die Regierung einige Änderungsvorschläge auf den Tisch gelegt, die allerdings nur eine Verteilung und Verschiebung der weitreichenden Kompetenzen, nicht deren Kontrolle oder Abbau bedeuten würden.

al

 

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