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(c) Pester Lloyd / 26 - 2012     NACHRICHTEN 27.06.2012

 

Ungarn wegen Polizeigewalt und Rechtsbeugung verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Ungarn zur Zahlung von 5.000 EUR Entschädigung wegen Verstoßes gegen Artikel 3 der Konvention für Menschenrechte. Dabei ging es um einen Fall von unangemessener Polizeigewalt sowie Behördenwillkür und Rechtsbeugung.

 

Im September 2011 löste die Polizei eine private Feier in Tiszalúc gewaltsam wegen Lärmbelästigung auf, wobei die Hausherrin, Borbála Kiss, eine Roma, mehrfach geschlagen, verbal beleidigt, mit Pfefferspray traktiert, ihr Pullover so zerrissen wurde, dass sie vor der Nachbarschaft entblößt wurde. Eine Beschwerde der Frau gegen dieses Vorgehen wurde anschließend von den Behörden abgewiesen, die Bearbeitung einer Anzeige abgelehnt und gegen die Frau ein Verfahren wegen "Missbrauchs der Justiz" eingeleitet, von der gleichen Staatsanwaltschaft, die zuvor die Beschwerdeführung unterbunden hatte.

Das Gericht in Strasborug stellte sowohl "übermäßige Polizeigewalt" fest, weiterhin "unwürdige Behandlung" nach Artikel 3 sowie "Verweigerung von zulässigen Rechtsmitteln" (Schuldumkehr), sah jedoch den Sachverhalt der "Diskriminierung aus rassischen Gründen" nach Artikel 14 nicht gegeben. Das Gericht hatte in solchen Fällen, z.B. auch in Tschechien, der Slowakei, häufig die Anwendung von Artikel 14 vermieden, wenn nicht offen romafeindliche Auswüchse belegt waren. Dem Gericht genügte der Umstand, dass es sich um Bürger handelt, um ihnen Recht angedeihen zu lassen.

red.

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