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(c) Pester Lloyd / 44 - 2016 NACHRICHTEN 04.11.2016
Termin steht: Verfassungsänderung in Ungarn am 8. November
Die siebente Änderung (hier der Wortlaut) an der von Fidesz 2012 in Kraft gesetzten Verfassung Ungarns wird am 8. November vorgenommen. Das bestätigte jetzt der Vize-Fraktionschef der Regierungspartei, Gergely Gulyás (Foto: MTI), nachdem zuvor über Verzögerungen bei der Suche nach zwei benötigten Oppositionsstimmen für die nötige 2/3-Mehrheit spekuliert wurde.
Gulyás wiederholte wie in einem Mantra, dass es sich um eine "nationale Angelegenheit" mit internationalen Auswirkungen handele, nämlich "die EU daran zu hindern, unbegrenzte, erzwungene Ansiedlungen von Einwanderern in Ungarn vorzunehmen". Daher dürfe es bei der Abstimmung keine "parteipolitischen Grenzen" geben. Sollte die Abstimmung scheitern, zeige das, dass die Opposition unfähig sei im Interesse des Landes und "der ungarischen Bürger" zu handeln.
Die "Erpressung" Jobbiks, das die Abschaffung des Modells "EU-Visa gegen Staatsanleihen" als Preis für seine Zustimmung zur Verfassungsänderung verlangte, lehne Fidesz erneut ab. Gleichwohl werde man das Programm wohl einstellen, aber nur, "weil wir es nicht mehr für die Finanzierung unserer Staatsschulden brauchen". Ein Zusammenhang zur Jobbik-Forderung besteht "natürlich nicht". Er hoffe außerdem, dass "einige LMP- und MSZP-Abgeordnete für die Vorlage stimmen."
red.
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