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(c) Pester Lloyd / 50 - 2016    NACHRICHTEN     13.12.2016

Kleine Änderung, große Wirkung: Ungarns Regierung übernimmt Atomaufsicht und bricht EU-Recht

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In der Vorwoche hat das ungarische Parlament, von Medien, Fachbeobachtern und sogar den Parlamentariern weitgehend unbeachtet, eine Novelle des Atomaufsichtsgesetzes beschlossen, die weitreichende Folgen haben wird. In Artikel 14/1/d/h heißt es nun, dass die "Regierung befugt ist, per Dekret abweichende Genehmigungen zur offiziellen Lizensierung von nuklear betriebenen Anlagen zu erteilen." Außerdem gilt dieses Genehmigungsrecht auch für die "Genehmigung zur Errichtung von nuklearen Abfalleinrichtungen" (14/2/w).

 

Damit wird die nationale Atomaufsichtsbehörde entmachtet und deren Befugnisse direkt der Regierung unterstellt, was im offenen Konflikt mit Artikel 5 der EU Direktive über die nukleare Sicherheit steht, siehe hier. Diese verpflichtet die Mitgliedsländer zur "Sicherstellung einer tatsächlichen Unabhängigkeit" der Atomaufsichtsbehörde bei ihren Entscheidungsfindungen. Dazu muss die Behörde "unabhängig von jeglichen anderen Organisationen oder Behörden" sein und ihre Entscheidungen allein "aufgrund belastbarer und transparenter Erkenntnisse" treffen. Dies wäre durch die Gesetzesänderung nicht mehr gewährleistet.

Die Atomenergie-Experten der Umweltschutzorganisation Greenpeace waren die einzigen, die diesen Vorgang offenlegten und in einem Brief bei der Europäischen Kommission, der unserer Redaktion vorliegt, um eingehende Prüfung baten - vor allem auch im Lichte der
offenen EU-Prüfung möglicher unerlaubter Staatshilfen für das Projekt Paks 2 und die Nichtvereinbarkeit von Teilen des Projektes mit den Vorgaben des Unionsrechts.

red.

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