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(c) Pester Lloyd / 51 - 2016 POLITIK 19.12.2016
Ungarns Präsident stoppt Schaffung des Verwaltungsgerichthofes
Nachdem Ungarns Staatspräsident Áder erst kürzlich drei Fidesz-Gesetze ans Parlament wegen formaler Fehler oder Unvereinbarkeiten mit höherem Recht zurückgesandt hatte, - Einsprüche, die von der Regierungspartei freilich alle übergangen wurden, reklamierte der Präsident nun das Gesetz zur Schaffung eines Verwaltungsgerichtshofes als verfassungswidrig. Das heizt Gerüchte über ein Zerwürfnis mit Orbán und die baldige Absetzung Áders an bzw. die Vermutung, dass man den stets orbántreuen Áder zum Dissidenten “ausbildet”, um später auf ihen zurückgreifen zu können.
Zur Schaffung des von Fidesz zur Machtzementierung geplanten Verwaltungsgerichtes (hier die Details dazu) hätte es nämlich, so die Begründung Áders, einer verfassungsändernden Mehrheit bei der Abstimmung am 6. Dezember bedurft, eine "einfache, absolute Mehrheit ist dafür nicht ausreichend", da es sich um ein Kardinalsgesetz handele (also mit der Verfassung assoziiert ist), heißt es aus dem Sándor-Palast am Freitag, eine Woche nachdem Fidesz-Politiker beiläufig fallen ließen, dass Áder womöglich nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung steht.
Der Präsident merkt außerdem an, dass es gleichzeitig mit der Schaffung des neuen Gerichtshofes Gesetze bedurft hätte, die Überschneidungen mit bestehenden Gerichten, so u.a. dem Hauptstädtischen Appellationsgericht, verhindern. Würde das Gesetz so verabschiedet wie es ist, würden zwei unabhängig voneinander agierende Gerichte für die gleiche Art von Fällen zuständig sein.
red.
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