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(c) Pester Lloyd / 2017-03   MEDIZIN

Regulierung von Cannabidiol in Europa gefordert

In einer am 27. Oktober 2016 erschienen Pressemitteilung der “European Industrial Hemp Association” wird für eine Regulierung von Cannabidiol in Europa plädiert. Cannabidiol ist ein wichtiger Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der vor allem als CBD Öl verkauft und vertrieben wird. CBD Öle lassen sich vor allem für Medikamente, in Lebensmitteln, in Kosmetika und als Wellness-Produkte verwenden.

1703cannabidiol (Andere)Der Europäische Nutzhanfverband (EIHA) fordert eine Regulierung von CBD. CBD gehöre zu den nicht-psychotropen Cannabinoiden der Nutzhanfpflanze. Das Interesse an dem Wirkstoff ist sowohl beim Konsumenten, als auch in der Industrie sowie in der Wissenschaft in den letzten Jahren gestiegen. Allerdings gäbe es hier seitens der Europäischen Union keine klare Position.

Cannabidiol habe, so der EIHA in der Pressemitteilung, viele gesundheitsförderliche Eigenschaften und würde vor allem in Kosmetikprodukten und Lebensmitteln zu Einsatz kommen. Eine Regulierung des Öls könne somit Arbeitsplätze und Neuinvestitionen schaffen. Dafür braucht es aber auch Anbaumöglichkeiten der industriellen Hanfpflanze in Europa.

Im Augenblick gibt es noch keine genauen Regeln und Gesetze, die mit dem Thema umgehen. Tatsächlich besteht die EU aus einem gesetzlichen Flickenteppich. In Großbritannien etwa wurde seit dem 1. November 2016 der Verkauf von CBD vom Gesundheitsministerium verboten. Allerdings ist das kein Gesetz, sondern eine Aufforderung, die anscheinend nicht allen Händlern von CBD schriftlich zugestellt wurde. 

In Deutschland sind Arzneimittel mit CBD seit Oktober 2016 verschreibungspflichtig, allerdings ohne Einschränkung der Dosis. Auch das ist auf einen Hinweis des dafür zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erlassen worden. Studien belegen, dass eine Dosis unter 200mg täglich bei Erwachsenen keinen Effekt zeigen. Das könnte dafür sorgen, dass CBD als Medikament überhaupt nicht zur Geltung kommt - die Verschreibungspflicht könne man sich so auch sparen.

Deshalb
fordert die EIHA eine übereinstimmende Gesetzgebung zum Thema. Ziel ist es langfristig, CBD aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen. Die EIHA schlägt deshalb eine dreistufige Regulierung von CBD vor. In physiologischen Dosen soll CBD als rezeptfreies Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel gänzen. So wird es bereits für andere Wirkstoffe (etwa Baldrian) gemacht. Zusätzliche Faktoren - etwa Art der Verabreichung oder maximale Tagesdosis - sollen weiterhin dafür sorgen, zwischen rezeptfreien und rezeptpflichtigen CBD-Produkten zu unterscheiden. Die EIHA ist sich sicher, dass eine Regulierung für die Verbraucher, aber auch für die EU absolut vorteilhaft wäre.

red.
(Foto: Wiki)

 

 

 

 

 

 

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