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(c) Pester Lloyd / 2017-08       FORSCHUNG & WISSENSCHAFT

 

Hoffnungsschimmer für Schwerkranke: Cannabis auf Rezept

Ab dem 1. März 2017 tritt aktiv ein neues Gesetz in Kraft, das vielen schwerkranken Menschen ein bisschen Leid und Last abnehmen soll. Denn ab sofort dürfen Ärzte ihren Patienten Cannabis als Medikament verschreiben - und zwar auf Rezept. Damit übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten, die bisher beim Patienten lagen. Das Gesetz erlaubt nicht die generelle Freigabe von Cannabis, CBD Öl oder Marihuana für medizinische Zwecke, sondern bestimmt nur, wer die Kosten übernimmt.

1715cbdoelVon diesem neuen Gesetz, das bereits letztes Jahr durch den Bundestag gewinkt wurde, profitieren vor allem chronisch und schwer Erkrankte - darunter Aids-, Krebs-, Rheuma- und MS-Patienten. Sie leiden besonders unter einer intensiven Schmerzbelastung. Zwar können sie dagegen andere Medikamente nehmen, jedoch haben die chemischen Alternativen oft schwere Nebenwirkungen.

Cannabis ist bereits in vielen Staaten als medizinisches Produkt legal. Vor allem in den USA konnte sich so eine Industrie bilden, und die Forschung und
Cannabis Informationen aus den Vereinigten Staaten belegt, was viele Patienten empfinden: Belastungsschmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit sowie Spastiken können durch den Konsum von Cannabisprodukten gelindert werden. In Kalifornien gibt es viele Cannabis-Apotheken, die eine Vielzahl von verschiedenen Cannabisprodukten anbieten - Tinkturen, Lollis, verschiedene Joints und Sorten, Kuchen, und so weiter.

Der vielfältige Einsatz von Cannabis im medizinischen Kontext wird auch auf parlamentarischer Ebene immer wieder zur Diskussion gebracht.

Dennoch wurde bisher die Erlaubnis zum Kauf von Cannabis nur selten erteilt. Jeder, der unter einer schweren Krankheit leidet, braucht eine Sondergenehmigung. Bis jetzt mussten vor allem die Kosten für das Medikament selbst getragen werden.
Dieses neue Gesetz hilft Schwerkranken, bürokratische Hürden abzubauen. Auch für psychische Beeinträchtigungen - etwa Tourettesyndrom oder ADHS - kann Cannabis zum Einsatz kommen.

Insgesamt werden alle Cannabis-Patienten in Deutschland trotzdem als Einzelfälle angesehen. Und: Der Eigenanbau der Pflanzen bleibt weiterhin absolut verboten! Denn der Staat kann bei selbstständiger Zucht der Pflanze nicht für eine gute Qualität des Medikaments garantieren. Eigentlich soll eine eigens dafür ins Leben gerufene “Cannabis-Agentur” den Anbau und Vertrieb von Cannabis in Zukunft übernehmen. Bis es so weit ist, wird das Produkt noch importiert. Mit Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes kann man Cannabis als rezeptpflichtiges Arzneimittel in der Apotheke bekommen.


res.

 

 

 

 

 

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