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(c) Pester Lloyd / 24 - 2017      POLITIK      15.06.2017

Doch kein Terrorist? Ungarisches Berufungsgericht annuliert Urteil über zehn Jahre Haft für Ahmed H.

Kritik an dem “Schauprozesses” gab es von NGOs, Anwaltsvereinigungen, aber auch vom EU-Parlament, was Außenminister Szijjártó dazu veranlasste, zu sagen, dass sich "Brüssel auf die Seite von Terroristen" geschlagen habe. Konsequenterweise müsste die Regierung nun auch ihre Richter als Unterstützer von Terroristen einstufen, denn heute hob das Szegeder Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung an.

Der Syrer Ahmed H. wurde Anfang Dezember 2016 wegen "terroristischer Aktivitäten gegen die ungarische Republik" zu zehn Jahren Haft und anschließender dauerhaften Verbannung aus Ungarn verurteilt. Er soll mit einem Megaphon 2015 eine gewalttäitge Menschenmenge an der ungarischen Grenze zu Serbien zu Straftaten, u.a. der Zerstörung der Staatsgrenze, aufgepeitscht sowie nicht näher benannte Gegenstände auf Polizisten geworfen haben.

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Der Prozess, über den wir
hier detailliert berichteten, wies eine Reihe von Ungereimtheiten auf, vor allem aber kommentierten Rechtsexperten das Strafmaß des Syrers, der bereits damals über einen zehn Jahre gültigen Aufenthaltsitel in Zypern verfügte, als völlig unverhältnismäßig. Warum er als Nicht-Flüchtling überhaupt an der Grenze war, beantwortete der Angeklagte damit, dass etliche seiner Familienmitglieder, die gerade aus dem bombardierten Aleppo flohen in Serbien festhingen. Auch mehrere weitere Akteure der damaligen Ausschreitungen wurden zu hohen Strafen verurteilt.

Proteste gegen die Art und Weise des Verfahrens, das den Charakter eines Schauprozesses trug sowie das Strafmaß selbst gab es von NGOs, Anwaltsvereinigungen, aber auch vom EU-Parlament, was Außenminister Szijjártó kürzlich dazu veranlasste, zu sagen, dass sich
"Brüssel auf die Seite von Terroristen" geschlagen habe.

Konsequenterweise müsste die ungarische Regierung nun auch ungarische Richter als Unterstützer von Terroristen einstufen, denn heute hob das Szegeder Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Als Gründe wurden schwerwiegende Verfahrensfehler bei der Beweisbewertung und der Urteilsbegründung angegeben. Damit folgte man der Argumentation von Ahmed H.s Anwalt, Péter Bárándy, pikanterweise einst Justizminister unter sozial-liberaler Regierung.

Unter anderem wiesen die Richter die Einstufung von reinen Indizien als handfeste Beweise durch ihre Kollegen zurück, merkten an, dass es nicht rechtens ist, Zeugenaussagen nur aufgrund der Tatsache, dass sie von Polizisten abgegeben wurden als glaubwürdiger einzuschätzen als andere Aussagen, zumal sich einige widersprachen und bemängelten, dass die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten keinen Eingang in das Urteil fand. Auch fehlten den Berufungsrichtern genügend Nachweise der individuellen Schuld des Angeklagten, den man nicht für das kollektive Verhalten der gesamten Anwesenden pauschal verantwortlich machen könnte, wenn man die Rädelsführerschaft nicht individuell nachweisen könne.

 

Anwalt Bárándy sprach von einem Justizskandal, einen Menschen ohne eindeutige Beweise der Tat schuldig zu sprechen und damit seine Existenz zu zerstören. Und es drängt sich der - nun auch professionell unterfütterte - Verdacht auf, dass hier ein bestimmtes Urteil konstruiert werden musste, weil es politisch so gewünscht war.

Ahmed H. bestritt in seinem "letzten Wort" der Berufungsverhandlung weiter, gewalttätig gewesen zu sein und behauptet, das Megaphon zur Beruhigung der Lage eingesetzt zu haben, vor allem auch, da in der Menschenmasse viele Frauen und Kinder gewesen seien. Er vertraue indes auf die sachgerechte Beurteilung durch die Richter und wünsche sich nichts weiter als nach Hause, also nach Zypern, zu seiner Familie zurückkehren zu können.

Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls in Berufung gegangen, um eine noch höhere Haftstrafe zu fordern. Durch die Anordnung der Neuverhandlung ist dieser Berufungsgrund zunächst hinfällig.

red.



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