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(c) Pester Lloyd / 30 - 2017      WIRTSCHAFT      24.07.2017

Diskriminierung: Exklusive Steuerspenden an Kirchen in Ungarn verfassungswidrig

30forint


 

Das ungarische Verfassungsgericht hat entschieden, dass ein Gesetz, das die Widmung von 1% der Einkommenssteuer nur für registrierte Kirchen (sogenannte "historische Kirchen") verfassungswidrig ist. Geklagt hatten mehrere Steuerzahler, die verschiedenen Religionsgruppen jene 1% ihres Steueraufkommens widmen wollten, über deren Verwendung laut Gesetz, der Steuerpflichtige selbst entscheiden darf, wenn die begünstigte Organisation dazu berechtigt ist.

Mehrere Gerichtsintanzen wiesen die Klagen mit Verweis auf das Gesetz ab. Das Verfassungsgericht stellte im Urteil fest, dass die Gericht richtig, nämlich nach Gesetz gehandelt hätten, das "Gesetz in sich aber verfassungswidrig" sei und daher überarbeitet gehöre, es müsse auch alle "Organisationen mit religiösen Aktivitäten" für die Steuerzuwendungen zulassen, alles andere widerspräche den Grundsetzen von Versammlungs- und Religionsfreiheit und dem Antidiskriminierungsgebot. Der Gesetzgeber hat nun bis Jahresende Zeit, das Gesetz anzupassen.

Mehr zum Thema:

Kirchen in Ungarn profitieren am meisten von 1%-Steuerregel

red.

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