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(c) Pester Lloyd / 31 - 2017      POLITIK      30.07.2017

Angemessene Nothilfe: Klagen von Ungarn und Slowakei gegen Flüchtlingsquote vor dem Aus

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Das offizielle Urteil wird erst Ende September erwartet, doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Klage Ungarns und der Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Verteilungsquote für Flüchtlinge abgewiesen werden wird. Der Generalanwalt des Gerichtshofes Yves Bot (Foto) formulierte eine Empfehlung, der die Richter in der Regel Folge leisten, auch wenn sie in ihrer Entscheidungsfindung natürlich unabhängig sind.

Bot schreibt, dass er in dem Quotensystem eine "angemessene Maßnahme sieht, Italien und Griechenland bei der Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 zu helfen". Es ist offensichtlich, dass es sich um eine "zeitweise Maßnahme handelt, um auf eine Ausnahme-, eine Notsituation zu reagieren". Bot sieht die Maßnahme als angemessen und die Klägerländer genauso in der Pflicht, ihren Partner in der EU solidarisch zur Seite zu stehen wie alle anderen, zumal der Beschluss durch die Innenminsiter damals einstimmig zu Stande gekommen ist, Ungarn hatte erst danach die Kehrtwende vollzogen.

 

Daher ziehe auch das Argument der Kläger nicht, das EU-Verfahren würde die Kompetenzen der EU-Institutionen überschreiten und ungesetzlich in die Belange oder gar Hoheiten der Mitgliesländer eingreifen. Bot weiter: Italien und Griechenland dürften keine einseitigen Nachteile aus ihrer geographischen Lage erwachsen. Ungarn hätte in solchen Fällen die gleichen Ansprüche auf Beistand der Union, entziehe sich jedoch jeglicher Kooperation.

Wegen der Verweigerung der Quote ist ein Verfahren der EU-Kommission anhängig

Die Forderung, Ungarn und Polen wegen Verstößen gegen die Grundartikel zu bestrafen, politisch und finanziell wird von mehreren Ländern geteilt.
Hier mehr dazu.

NGOs bereiten außerdem mehrere Klagen gegen Ungarn vor, weil der Staat gerichtliche Anordnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Transitzonen missachtet und seine
menschenverachtenden Maßnahmen fortführt.

red.


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