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(c) Pester Lloyd / 05 - 2018     POLITIK       29.01.2018


EU-Gericht verbietet Homo-Test an Flüchtlingen: Ungarn schürt Angst vor "Schwuleninvasion"

Wie berichtet, befasste sich der Europäische Gerichtshof mit den "Homo-Tests", psychologischen Untersuchungen, die die ungarische Ausländerbehörde jenen Flüchtlingen angedeihen ließ, die behaupten, wegen ihrer sexuellen Orientation in ihren Heimatländern verfolgt zu sein. In der Vorwoche hat das europäische Gericht solche Tests als menschenunwürdig verboten.

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Umgehend erklärte Justizstaatssekretär Pál Völner die Richter als nicht kompetent. Im Regierungsblatt "Magyar Idök" erklärte er, dass "die Frage, ob die Tests geeignet sind, nicht von Richtern, sondern von Psychologen" zu entscheiden sei. Die Richter würden mit ihrem Urteil nämlich "einer neuen Flüchtlingswelle die Tür öffnen", weil sich die Antragsteller nun einfach als homosexuell erklären könnten und man ihnen "das Gegenteil nicht mehr beweisen" könne, so Völner. Dabei lügen die Ankömmlinge ja bereits massenhaft bei Alter, erklärte er weiter. Speziell viele afrikanische Länder, die bis dato noch nicht zu den Herkunftsländern der Flüchtlinge zählten, könnten das Urteil nun als Einladung betrachten, ihre "wirtschaftlich unzufriedenen" Armen "unter der Regenbogenflagge" nach Europa zu entsenden, kommentiert die Zeitung weiter.

 

Das europäische Gericht urteilte am Exempel eines Nigerianers, der Einspruch dagegen erhob, dass sein Asylverfahren abgelehnt wurde. Er behauptete, wegen seines Schwulseins um Leib und Leben fürchten zu müssen, "ein hinzugerufener Experte konnte die Homosexualität des Mannes nicht bestätigen", argumentiert Ungarn. Immerhin war es ein ungarisches Gericht, dass den Fall an die EU-Gerichtsbarkeit weiterleitete.

Die Richter in Luxemburg warfen den ungarischen Behörden indirekt Homophobie vor, weil sie die "Unantastbarkeit der Würde" im Falle der sexuellen Orientierung außer Kraft gesetzt und damit gegen die EU-Grundrechte vertoßen hätten. Sie argumentieren, dass es "weitreichende Prüfungsmöglichkeiten" gebe, um die Stichhaltigkeit eines solchen Antrages zu prüfen. Offiziell hat die ungarische Seite noch nicht kundgetan, ob und wie sie dem Urteil entsprechen wird. Der Asylantrag des Klägers muss zumindest neu bearbeitet werden. Allerdings habe die ungarische Ausländerbehörde dem Mann die Ausreise gen Westen nahe gelegt.

red.



 

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