Budapest -Die ungarische Polizei hat erneut eine von Ákos Hadházy für heute geplante Demonstration auf der Erzsébet-Brücke untersagt. Der fraktionslose Abgeordnete kündigte dennoch an, persönlich um 17 Uhr vom Ferenciek-Platz auf die Brücke zu gehen. Die Kúria (Oberstes Gericht) bestätigte die Entscheidung der Polizei – ein Schritt, den Hadházy als politisch motiviert kritisiert.
Hintergrund: Proteste gegen das „Pride-Verbot“ und Einschränkungen des Versammlungsrechts
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einschränkung von LGBTQ+-Veranstaltungen im März 2025 organisiert Hadházy wöchentliche Proteste, die sich gegen die Einschränkung des Versammlungsrechts und die zunehmende Repression richten. Die Erzsébet-Brücke wurde dabei zum symbolischen Ort des Widerstands. Mehrfach wurden die Demonstrationen zunächst untersagt, später jedoch durch Gerichtsurteile erlaubt. Zuletzt hatte die Kúria am 26. März die polizeiliche Untersagung einer Demonstration für rechtswidrig erklärt.
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Neue Verbote trotz früherer Genehmigungen
Für den heutigen 22. April wurde die Demonstration erneut untersagt. Die Polizei begründete dies mit möglichen „unverhältnismäßigen Störungen des Verkehrs“ und einer zu geringen Teilnehmerzahl. Hadházy kritisierte die Entscheidung scharf:
„Orbáns Polizei hat unseren dritten Antrag für die geplante Demonstration am Dienstagabend abgelehnt. Die Kurie hat dabei ihre eigene frühere Entscheidung ignoriert und das Verbot bestätigt.“
Er kündigte an, als Privatperson auf die Brücke zu gehen:
„Ich werde um fünf Uhr auf dem Ferenciek-Platz stehen und von dort zur Brücke gehen. Im Kádár-Regime konnte eine Versammlung ab drei Personen verboten werden, Orbán fürchtet sich schon vor zwei. Vielleicht kann eine Einzelperson noch nicht verboten werden.“
Politische Reaktionen und wie es weiter geht
Die oppositionelle Demokratische Koalition (DK) sieht in der Untersagung der Demonstration einen Beweis für die Wirksamkeit der Proteste. Fraktionsvize Arató Gergely erklärte:
„Wenn die Proteste keine Wirkung hätten, gäbe es keinen Grund, sie zu verbieten. Das Verbot zeigt, dass die Regierung die Demonstrationen ernst nimmt.“
Hadházy hat für den 1. Mai eine weitere Großkundgebung angekündigt. Ob diese genehmigt wird, bleibt abzuwarten. Die Auseinandersetzung um das Versammlungsrecht in Ungarn geht damit in die nächste Runde.
Chronologie der Proteste auf der Erzsébet-Brücke
Datum | Ereignis |
---|---|
25. März | Erste geplante Demonstration; zunächst untersagt, später gerichtlich erlaubt. |
1. April | Zweite Demonstration; Polizei erlaubt die Versammlung. |
8. April | 24-Stunden-Protest; Polizei erlaubt die Versammlung. |
15. April | Vierte Demonstration; Polizei erlaubt die Versammlung. |
22. April | Geplante Demonstration; von Polizei untersagt, Kúria bestätigt Verbot. |
1. Mai | Angekündigte Großkundgebung – Genehmigung ausstehend |
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